Camilla Bond, Cornelia Günther

Wolfratshausenerstr. 12, 82054 Sauerlach

Geschäftsführer: Cornelia Günther

Mobil: 0174-3009153

Umsatzsteuer-ID: DE 260121575

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Camilla Bond, Sauerlach

Bei Miete, Dienstleistung und/oder Kauf gelten die folgenden Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

 

Preisangaben

Preisangaben verstehen sich für Miet- und Kaufartikel ab Werkstatt von Camilla Bond. Verpackungen, Transport und Arbeitszeit gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Nettopreise beinhalten keinen Versicherungsschutz für die Nutzungsdauer. Jegliche Nutzung von Mietartikeln, die die vereinbarte Zeitdauer überschreitet, wird gesondert in Rechnung gestellt. Das Datum der Materialrückgabe ist verbindlich. Jede Verspätung wird gemäß geltendem Tarif in Rechnung gestellt. Verkaufte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Camilla Bond. Dienstleistungspreise verstehen sich ohne Steuern und ohne Spesen. Grundsätzlich sind alle Artikel geliehen, wenn sie nicht ausdrücklich als Kaufartikel auf dem Angebot ausgewiesen sind.

 

Angebote/ Bestellungen 

Unsere Angebote sind freibleibend und grundsätzlich von unseren Geschäftsbedingungen unterlegt. Aufträge bedürfen der Schriftform und erfordern gegebenenfalls, um als erteilt zu gelten, eine Anzahlung in Höhe von 70 % des Auftragswertes, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Auftragserteilung muss schriftlich spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, um Zusatzkosten zu vermeiden. Zusätzlich erbrachte Leistungen, wie Material, Arbeits- und Wartezeiten, die über das schriftliche Angebot hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Garantie 

Camilla Bond behält sich vor, vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung in Höhe des Warenwertes zu fordern, der ihm erst nach Kontrolle des Materials bei Rückgabe sowie Begleichung des Rechnungsbetrags zurückerstattet wird.

 

Lieferung 

Der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigter muss bei Lieferung und Rücknahme des vermieteten Materials zugegen sein. Erfolgt keine schriftliche Reklamation innerhalb von 24 Stunden, erkennt er an, das Material in gutem Zustand, funktionstüchtig und in Übereinstimmung mit den geltenden Hygiene- und Sicherheitsstandards erhalten zu haben.

 

Bemusterung, Skizzen, Pläne und Entwürfe 

Muster, Skizzen, Pläne und Entwürfe gelten als Anhaltspunkt. Wir sind zu Abweichungen hinsichtlich der Farbgestaltung und der Anpassung an die vorgefundenen Gegebenheiten in dem uns erforderlich scheinenden Rahmen berechtigt. Bei Pflanzen und Schnittblumen jeder Art können sich Abweichungen auch aus der jeweiligen Markt- und Liefersituation ergeben. Muster oder Musterdekorationen/ -tische stellen wir zu unseren Selbstkosten in Rechnung.

 

Pflichten und Haftung des Auftraggebers 

Die Haftung für die rechtliche Verfügungsgewalt über das vermietete Material, sowie der Gefahrenübergang beginnt im Moment der Übergabe und endet nach der erfolgten Rücknahme durch Camilla Bond. Der Auftraggeber schließt auf seine Kosten eine Versicherung ab, um seine Haftung für den gesamten Mietzeitraum sicherzustellen. Während des gesamten Mietzeitraums ist der Auftraggeber verpflichtet für den Unterhalt der Ware zu sorgen und es vor jeder Beschädigung durch Dritte oder höhere Gewalt zu schützen.

Der Auftraggeber hat als Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Bewilligungen für die bestellten Leistungen vorhanden sind, dass komplikationsloser Zugang zu allen Lokalitäten für Mitarbeiter und Zulieferung von Camilla Bond sichergestellt ist und die anfälligen Erweiterungen des Versicherungsschutzes für den gewählten Zeitraum abgeschlossen wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das gemietete Material nur für dessen üblichen Verwendungszweck einzusetzen und nichts zu tun oder zuzulassen, was Beschädigungen hervorrufen könnte.

Der Auftraggeber bestätigt, dass er qualifiziert ist, das vermietete Material zu benützen, sei es durch ihn persönlich oder durch ermächtigte, ausreichend qualifizierte Personen.

Am vermieteten Material dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Camilla Bond keinerlei Veränderungen oder Umwandlungen vorgenommen werden. Für Beschädigungen oder nicht zurückerstattetes Material zahlt der Auftraggeber die Anschaffung zum Neuwert zuzüglich einer Ausfallentschädigung bis zur Lieferung des Ersatzes.

 

Pflichten und Haftung durch Camilla Bond 

Camilla Bond verpflichtet sich alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

Camilla Bond haftet nur im Fall von grobem Verschulden der eigenen Mitarbeiter.

Die Haftungshöhe durch Camilla Bond ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Die Haftung für darüber hinausgehenden Schaden, auch aus entgangenem Gewinn oder Störung des Geschäftsbetriebes, ist ausgeschlossen. Camilla Bond kann nicht für Verspätungen oder die Nichteinhaltung von Lieferterminen, auch durch Dritte, haftbar gemacht werden, die Folge von höherer Gewalt oder von ihrem Willen unabhängiger Ursachen sind (z.B. Unwetter, Streik, Unfall, falsche Angaben von Lieferanten)

Bei Funktionsausfall vermieteten Materials übernimmt Camilla Bond keinerlei Haftung.

 

Reklamationen 

Reklamationen müssen unmittelbar nach dem Aufbau mündlich und innerhalb 24 Stunden nach Beendigung der Leistungserbringung schriftlich erfolgt sein.

Ansonsten gilt dies als ein unwiderlegbarer Verzicht auf vertragliche oder außervertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen.

 

Annullierung bei Material 

Macht der Auftraggeber eine Bestellung bis zu 72 Stunden vor dem vorgesehenen Bereitstellungsdatum rückgängig, die Material beinhaltet, so werden alle bis zum Moment der Annullierung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 70 % des Bestellwertes fällig. Eine kurzfristigere Stornierung der Bestellung, unabhängig von den Gründen, ist nicht möglich. Selbst bei Leistungsverzicht wird der gesamte Materialpreis fällig.

 

Annullierung der Dienstleistung 

Macht der Auftraggeber eine Bestellung, die Dienstleistungen beinhaltet, bis zu 36 Stunden vor dem vorgesehenen Bereitstellungsdatum rückgängig, so wird eine Entschädigung für alle bis zum Moment der Annullierung entstandenen Kosten sowie für andere Schäden fällig. Bei kürzerer Annullierungsfrist werden mindestens 70 % der geplanten Dienstleistung sowie eine Entschädigung für alle bereits bis zum Moment der Annullierung entstandenen Kosten und andere Schäden, welche aus der Annullierung resultieren, fällig.

 

Zahlungsbedingungen 

Der gesamte Rechnungsbetrag wird innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Kosten rückzuerstatten, die durch ein eventuelles Streitverfahren im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstanden sind.

 

Gerichtsbarkeit 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München

 

Copyright & Links

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